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Ehrennadel des Kreisfeuerwehrverbands Freising

In Anerkennung und Würdigung von Verdiensten um den Brandschutz und das Feuerwehrwesen im Bereich des Kreisfeuerwehrverbandes Freising, kann dieser die Mitglieder der Feuerwehren des Landkreises Freising sowie andere verdiente Personen mit der Ehrennadel in Silber oder Gold des Kreisfeuerwehrverbandes Freising ehren.

  • Bitte beachten Sie bei der Beantragung des Ehrenzeichens die Voraussetzungen lt. § 2 der Ehrenordnung.
  • Das Ehrenzeichen wird ausschließlich im Rahmen einer Frühjahrs- / Herbstdienstversammlung der Feuerwehrkommandanten verliehen

Ehrenordnung

§ 1 - Grundsatz

In Anerkennung und Würdigung von Verdiensten um den Brandschutz und das Feuerwehrwesen im Bereich des Kreisfeuerwehrverbandes Freising, kann dieser die Mitglieder der Feuerwehren des Landkreises Freising sowie andere verdiente Personen ehren.

Die Ehrung erfolgt durch:

  1. das Ehrenzeichen in Silber
  2. das Ehrenzeichen in Gold

Die Ehrungen sollen den Zusammenhalt aller Feuerwehren im Landkreis Freising fördern.

§ 2 – Verleihung der Ehrenzeichen

  1. Das Ehrenzeichen in Silber wird an Feuerwehrangehörige für besondere Leistungen im Feuerwehrwesen, die eine mindestens
    1. zwölfjährige besonders erfolgreiche und engagierte Leitungsfunktion auf Kreis-, Stadt- oder Gemeindeebene ausgeübt haben. (Kommandanten sowie ihre Stellvertreter, Jugendwarte, Zug- und Gruppenführer);
    2. 15-jährige besonders erfolgreiche und engagierte Tätigkeit in verantwortlicher Position auf Kreis-, Stadtoder Gemeindeebene ausgeübt haben. (Schriftführer, Kassier, Schiedsrichter, Verbandsausschussmitglieder, Fahnenträger, Vorstände);
    3. oder auf besonderen Beschluss des Verbandsausschusses.
  2. Das Ehrenzeichen in Gold wenn bereits
    1. eine Verleihung des Ehrenkreuzes in Silber stattgefunden hat; eine Wartezeit von mind. 6 Jahren ist einzuhalten.
    2. an Feuerwehrangehörige und Privatpersonen für hervorragende Leistungen im Feuerwehrwesen, die eine besonders langjährige, erfolgreiche und engagierte Tätigkeit in verantwortlicher Position auf Kreisebene ausgeübt haben und in dieser Zeit ein über das übliche Maß hinausgehendes ideelles Engagement gezeigt haben.
    3. oder auf besonderen Beschluss des Verbandsausschusses.

§ 3 – Zuständigkeiten, Urkunden, Vornahme der Ehrung, Kosten

  1. Die Entscheidung über die Verleihung der Ehrenzeichen trifft der Verbandsausschuss des Kreisfeuerwehrverbandes Freising.
  2. Ein Anspruch auf Ehrungen besteht nicht.
  3. Über die Verleihung der Ehrenzeichen wird eine Urkunde ausgestellt. Die Ausfertigung der Urkunden obliegt dem Vorsitzenden des Kreisfeuerwehrverbandes Freising. Die Ehrenzeichen und Urkunden gehen in den Besitz des Geehrten über und verbleiben nach seinem Tod bei den Erben.
  4. Das Ehrenzeichen wird vom Vorstand des Kreisfeuerwehrverbandes verliehen. Die Ehrung ist in einer würdigen Form durch den Vorsitzenden oder eine beauftragte Person des Kreisfeuerwehrverbandes Freising vorzunehmen. Die Richtlinien des Deutschen Feuerwehrverbandes für die Überreichung und das Tragen von Auszeichnungen gelten sinngemäß.
  5. Die Kosten der Ehrenzeichen und Urkunden in Höhe von 40,00 € trägt die beantragende Mitgliedsfeuerwehr.
  6. Die Anträge sind spätestens bis 30. September des laufenden Jahres schriftlich beim Vorsitzenden einzureichen.
  7. Die Verleihung findet bei der darauffolgenden Dienstversammlung statt.

§ 4 - Inkrafttreten

Die Ehrenordnung tritt mit der Genehmigung durch die Verbandsversammlung am 01.07.2013 in Kraft.

Die 3. Änderung tritt am 01.11.2017 mit Genehmigung des Verbandsausschusses in Kraft.