Wichtige Hinweise nach Eintritt der Lockerungs­maßnahmen

wie Sie alle wissen, treten mit Sonntag, dem 03.04.2022 bayernweit deutliche Lockerungen derbisher geltenden Corona-Schutzmaßnahmen in Kraft.
Auf Basis der aktuellen 16. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (16. BayInfSMV) gilt die Empfehlung für allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen wie die Wahrung des Mindestabstands, das Maskentragen in Innenräumen und für Hygienekonzepte für den Feuerwehrdienst und Veranstaltungen/Sitzungen der Feuerwehrvereine.
Laut Rundschreiben des LFV Bayern vom 31.03.2022 sind darüberhinausgehende Verpflichtungen speziell für den Feuerwehr- und Feuerwehrvereinsbereich nicht geplant.

Auch wenn der Höhepunkt der aktuellen Corona-Welle überschritten scheint, sollten folgende Empfehlungen weiter beachtet werden:

  1. Bis auf weiteres sollte im Einsatzdienst unverändert auf das Tragen von FFP-2 Masken in allen Situationen geachtet werden, in denen Mindestabstände nicht eingehalten werden können. Dies gilt z.B. für Fahrten in Fahrzeugen, Einsätze in geschlossenen Räumen und bei der unmittelbaren Patientenversorgung.
  2. Ebenso ist im Übungsdienst und bei Schulungen das Einhalten von Mindestabständen und ggf. Tragen von FFP-2 Masken in den Situationen, in denen Mindestabstände nicht eingehalten werden können, unverändert empfohlen. Ich empfehle zudem ergänzend Testungen in Form von Antigen-Schnelltests vor geplanten Tätigkeiten.
  3. Bei Lehrgängen im FAZ Zolling wird zunächst wie auch bei allen staatlichen Feuerwehrschulen ein in der Teilnehmerzahl reduzierter Lehrbetrieb unter Beachtung der bekannten Hygienemaßnahmen fortgeführt (z.B. Tragen von FFP-2 Masken auf Begegnungsflächen im Gebäude oder bei Unterschreiten eines Mindestabstands von 1,5 m). Zudem gilt für alle Lehrgangsteilnehmer und Lehrgangsteilnehmerinnen sowie Ausbilder die 3G Regel (Geimpft, Genesen oder aktueller Antigen-Testnachweis).
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