wie Sie alle wissen, treten mit Sonntag, dem 03.04.2022 bayernweit deutliche Lockerungen derbisher geltenden Corona-Schutzmaßnahmen in Kraft.
Auf Basis der aktuellen 16. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (16. BayInfSMV) gilt die Empfehlung für allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen wie die Wahrung des Mindestabstands, das Maskentragen in Innenräumen und für Hygienekonzepte für den Feuerwehrdienst und Veranstaltungen/Sitzungen der Feuerwehrvereine.
Laut Rundschreiben des LFV Bayern vom 31.03.2022 sind darüberhinausgehende Verpflichtungen speziell für den Feuerwehr- und Feuerwehrvereinsbereich nicht geplant.
Auch wenn der Höhepunkt der aktuellen Corona-Welle überschritten scheint, sollten folgende Empfehlungen weiter beachtet werden:
- Bis auf weiteres sollte im Einsatzdienst unverändert auf das Tragen von FFP-2 Masken in allen Situationen geachtet werden, in denen Mindestabstände nicht eingehalten werden können. Dies gilt z.B. für Fahrten in Fahrzeugen, Einsätze in geschlossenen Räumen und bei der unmittelbaren Patientenversorgung.
- Ebenso ist im Übungsdienst und bei Schulungen das Einhalten von Mindestabständen und ggf. Tragen von FFP-2 Masken in den Situationen, in denen Mindestabstände nicht eingehalten werden können, unverändert empfohlen. Ich empfehle zudem ergänzend Testungen in Form von Antigen-Schnelltests vor geplanten Tätigkeiten.
- Bei Lehrgängen im FAZ Zolling wird zunächst wie auch bei allen staatlichen Feuerwehrschulen ein in der Teilnehmerzahl reduzierter Lehrbetrieb unter Beachtung der bekannten Hygienemaßnahmen fortgeführt (z.B. Tragen von FFP-2 Masken auf Begegnungsflächen im Gebäude oder bei Unterschreiten eines Mindestabstands von 1,5 m). Zudem gilt für alle Lehrgangsteilnehmer und Lehrgangsteilnehmerinnen sowie Ausbilder die 3G Regel (Geimpft, Genesen oder aktueller Antigen-Testnachweis).