Wichtige aktuelle Hinweise für die Feuerwehren des Landkreises Freising

| Corona

wie Sie alle wissen, sind bayernweit praktisch alle bisher geltenden Corona-Schutzmaßnahmen im öffentlichen Leben außer Kraft gesetzt worden.

Für die Feuerwehren gilt auf Basis der aktuellen 16. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (16. BayInfSMV) unverändert formal die IMS vom 04.04.2022.

Diese Empfehlung (D1-2227-1-19; Aktualisierte Hinweise für den ehrenamtlichen Dienst-, Ausbildungs- und Übungsbetrieb der Freiwilligen Feuerwehren sowie FeuerwehrVereinsaktivitäten während der Corona-Pandemie) liegt Ihnen vor und ist eigenverantwortlich im eigenen Zuständigkeitsbereich umzusetzen. Aufgrund der aktuellen Entwicklungen und aufgrund zahlreicher Nachfragen bitte ich zusätzlich um Beachtung folgender Hinweise, die ab sofort und bis auf Widerruf gelten:

  1. Die Empfehlung zum Tragen von FFP-2 Masken im Einsatzdienst wird auf Einsätze mit direktem Patientenkontakt (also bei der unmittelbaren Patientenversorgung) beschränkt. Das freiwillige Tragen von medizinischen Schutzmasken oder FFP-2 Masken in anderen Einsatzsituationen sowie die vorsorgliche Testung in Form von AntigenSchnelltests vor planbaren Tätigkeiten ist natürlich unverändert möglich.
  2. Bei Lehrgängen im FAZ Zolling ist ab sofort wieder ein regulärer Lehrgangsbetrieb ohne reduzierter Teilnehmerzahl möglich.Unter Beachtung der bekannten Hygienemaßnahmen (regelmäßiges Lüften, Einhalten von Mindestabständen etc.) besteht aktuell keine Verpflichtung zum Tragen von FFP-2 Masken im Gebäude. Die 3G Regel für alle Lehrgangsteilnehmer und Lehrgangsteilnehmerinnen sowie Ausbilder wird ausgesetzt.
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