Erstmaßnahmen bei Gefahrguteinsätzen

Erstellt von Helmut Schmid |

Zu Gefahrguteinsätzen kann jede Feuerwehr gerufen werden. Bis zum Eintreffen von Feuerwehren mit Gefahrgutausrüstung oder des ABC-Zuges können bis zu 30 Minuten vergehen. Auch in dieser Zeit müssen unverzüglich Erstmaßnahmen eingeleitet werden. Neben den bekannten Regeln für den Einsatzablauf bei Einsätzen mit gefährlichen Stoffen, hat die Kreisbrandinspektion Freising ein Gefahrgut-Merkblatt für Erstmaßnahmen veröffentlicht. Dieses soll der ersteintreffenden Feuerwehr eine Hilfestellung geben, geeignete Maßnahmen, bis zum Eintreffen der Spezialkräfte, einzuleiten. Die wichtigsten Maßnahmen werden in einer Matrix dargestellt und mit Fotos und kurzen Beschreibungen anschaulich dargestellt. Der Einsatzschwerpunkt ist auch hier auf die Rettung von Menschen und die Vermeidung von Kontamination ausgerichtet. Nach der Not-Dekontamination kann die Übergabe von verletzten Personen an den Rettungsdienst erfolgen. Das Merkblatt zeigt hierzu die wichtigsten Maßnahmen anschaulich dar. Die Erfahrungen aus gemeinsamen Übungen mit dem Rettungsdienst wurden in das Merkblatt aufgenommen.

Das Merkblatt ist im Downloadbereich (Fachbereich 4) des KFV Freising veröffentlicht und kann jederzeit heruntergeladen werden. Den Feuerwehren im Landkreis Freising werden gedruckte und wasserfeste Merkblätter zur Verfügung gestellt.

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