Corona Info 1/10/2020: Einsatz und Übungsbetrieb

| Corona

Das Corona-Virus hat unser Land und auch den Landkreis weiter fest im Griff. Mit Beginn der Woche hat die 7-Tages-Inzidenz den Wert von 50 nach Berechnungen des Landratsamtes überschritten. Laut Aussage des Gesundheitsamtes werden die Infektionszahlen in den nächsten Monaten auch weiterhin ansteigen.  

In Zukunft werden wir mit der Pandemie leben müssen. Einen nochmaligen Lockdown bei den Feuerwehren können wir nicht verantworten. Es muss unsere Aufgabe sein, mit den notwendigen Maßnahmen einen vertretbaren Feuerwehrdienst zu ermöglichen. Nach Rücksprache mit den Kreisbrandinspektoren und der Abteilung 3 im Landratsamt haben wir folgende Regelungen getroffen:

Ausbildungs- und Übungsdienst (nach Stufe 2 des Konzeptes LFV „grün“):

  • Die derzeit noch laufenden Kreisausbildungslehrgänge werden abgeschlossen. 
  • Alle noch anstehenden und nicht begonnenen Kreisausbildungslehrgänge werden abgesagt. Mit folgenden Ausnahmen: 
    • Der Lehrgang Atemschutzgeräteträger wird auf acht Personen begrenzt. 
    • Der Lehrgang CSA-Atemschutzgeräteträger darf wegen der Hygieneregeln stattfinden (schwarz-weiß-Trennung). 
    • Der Erste-Hilfe-Kurs darf wegen der Hygieneregeln stattfinden. 
  • Die Leistungsprüfungen werden abgesagt, sofern die betroffenen Feuerwehren noch keine Übungen begonnen haben. 
  • Die Übungen dürfen maximal in Gruppenstärke (1/8/9) erfolgen in der eigenen Feuerwehr. Es darf nur eine Gruppe pro Übungsabend Dienst leisten. Die Gruppen dürfen nicht durchmischt werden. Die Anwesenheit muss schriftlich dokumentiert werden. 
  • Atemschutzübungen sind auf zwei Trupps zu begrenzen. 
  • Atemschutzbelastungsübungen sind (wie zu Beginn der Pandemie) auf zwei Trupps im Gebäude der Atemschutzübungsanlage (FAZ) zu beschränken. 
  • Jugendübungen sind ebenfalls auf eine Gruppe zu reduzieren.

Einsatzdienst:

  • Die Fahrzeuge empfehlen wir mit folgender Personalstärke zu besetzt: 
    Gruppenfahrzeuge                       max. 6 Personen
    Staffelfahrzeuge                           max. 4 Personen
    Truppfahrzeuge                            max. 2 Personen
    Führungsfahrzeuge                      max. 2 Personen
  • Es dürfen nur die Fahrzeuge ausrücken, die auch auf dem Alarmfax aufgeführt sind.  
  • Bei Alarmierung eines Hubrettungsfahrzeugs oder Rüstwagens darf ein weiteres (Hilfeleistungs-)Löschgruppenfahrzeug als Zusatzfahrzeug mitgeführt werden. 
  • Im eignen Zuständigkeitsbereich kann auch ein Führungsfahrzeug mitgeführt werden. 

Die besonderen Führungsdienstgrade oder die Kommandanten ordern nicht alarmierte Fahrzeuge umgehend an ihre Standorte zurück.

First Responder Einheiten:

  • Die First Responder können sich außer Dienst setzen lassen (Status 6) 
  • Wenn der Dienst weiter betrieben wird, dürfen die entsprechenden Feuerwehrangehörigen am regulären Feuerwehrdienst nicht mehr teilnehmen, um die gemeindliche Pflichtaufgabe Feuerwehr nicht zu gefährden.

Weitere Hinweise und Empfehlungen:

  • Es sind alle Hygienemaßnahmen unbedingt umzusetzen.  
  • Nach Einsatz und Übung sind die Fahrzeuge und Geräte zu reinigen und gegebenenfalls zu desinfizieren. 
  • Atemschutzmasken und Lungenautomaten sind nach Gebrauch zu desinfizieren. Die Pflegestellen werden dieses möglichst schnell erledigen. 
  • Einsatzkleidung ist nach Gebrauch zu Reinigen. 
  • Die Gerätewartung ist auf zwei Personen zu reduzieren. 
  • Bei allen Aus- und Fortbildungsveranstaltungen sowie Einsätzen im Gerätehaus oder im Freien ist eine Maske zu tragen. 
  • Es wird dringend empfohlen, keinen gesellschaftlichen Teil vor und nach Übungen/Einsätzen stattfinden zu lassen. 
  • Der Aufenthalt in den Gerätehäusern soll sich nur auf den Feuerwehrdienst beschränken. 
  • Wir empfehlen dringend, Vereinsversammlungen oder sonstige Zusammenkünfte sowie den Dienstsport einzustellen.

Sollte sich dennoch ein Feuerwehrangehöriger infizieren, bitte ich euch dies sofort zu melden, die betreffenden Feuerwehrangehörigen, die mit diesem Übungsdienst geleistet haben vom Einsatz- und Übungsdienst freizustellen und das Gesundheitsamt zu informieren um hier die nötigen Maßnahmen ergreifen zu können. 

Bitte helft uns diese Maßnahmen umzusetzen und dadurch die Einsatzbereitschaft der Feuerwehren im Landkreis Freising auch weiterhin sicherzustellen. Wir haben seit Beginn der Pandemie im März viel erreicht und uns diszipliniert an die Vorgaben gehalten. Wenn wir uns weiter so verhalten, werden wir auch die kommenden schweren Wochen und Monate meistern. 

Das Kreisbrandkommando hat beschlossen, die Maßnahmen regelmäßig zu prüfen. Die Lage ist derzeit sehr dynamisch.

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