Bezirksverband veröffentlicht Hygiene-Konzept

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Das Thema „Hygiene im Rettungsdienst“ beschäftigt nicht nur den Rettungsdienst, die First-Responder, sondern gilt allen Feuerwehrdienstleistenden. Tagtäglich werden wir mit ansteckenden Krankheiten oder Verunreinigungen konfrontiert.

Unter anderem dienen Hygienemaßnahmen dem Schutz der Einsatzkräfte vor Schadstoffkontaminationen an Einsatzstellen. Durch geeignete Maßnahmen ist zudem die Verschleppung von Schadstoffen von Einsatzstellen in die Feuerwehrhäuser und Privatbereiche der Feuerwehrangehörigen zu vermeiden. 

Für Feuerwehreinsätze mit gefährlichen Stoffen und Gütern können zusätzliche Maßnahmen erforderlich werden. Ebenso müssen sich Einsätzkräfte bei Erste-Hilfe und den Einsätzen von Ersthelfergruppen an den umfangreichen Hygienemaßnahmen der Hilfsorganisationen des Rettungsdiensts orientieren.  

Jede Feuerwehr sollte Regelungen zur Hygiene haben, die als Anweisungen für einzelne Arbeitsbereiche und Tätigkeiten gelten und Verhaltensregeln und Maßnahmen zur Reinigung und Desinfektion, zur Ver- und Entsorgung, zum Tragen von Schutzausrüstung, sowie z.B. auch Anweisungen für Notfälle ausgearbeitet wurden. Dieser Muster-Hygieneplan stellt dafür eine gute Grundlage dar. Berücksichtigt wurden bei der Ausarbeitung u.a. das Arbeitsschutzgesetz, die Biostoffverordnung (BiostoffVO), der Technische Regeln für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA 500) und die Vorschriften der KUVB (UVV Feuerwehr) und die Feuerwehrdienstvorschriften sowie –Merkblätter. 

Im Aufgabenbereich der freiwilligen Feuerwehren (technische Hilfe, Brandeinsätze und ggf. First-Responder-Dienst) bestehen aus Sicht der Autoren keine Anforderungen zur Ausbildung und Vorhaltung eines staatlich geprüften Desinfektors.  
Dieser Muster-Hygieneplan erläutert wichtige Regeln zum Schutz gegen Kontamination und geeignete Hygienemaßnahmen. Dabei soll dieser Muster-Hygieneplan eine Orientierung geben und bedarf der individuellen Anpassung je Freiwillige Feuerwehr oder je Stadt-/Kreisfeuerwehrverband. Erforderliche bauliche Anforderungen an Feuerwehrgerätehäuser, Atemschutzwerkstätten, Schlauchwaschanlagen etc. werden nicht behandelt. 

Für berufliche Feuerwehren kann dieser Muster-Hygieneplan ebenfalls als Orientierungshilfe dienen. Es bedarf der zusätzlichen, umfangreichen Prüfung der besonderen Anforderungen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes für Beschäftigte. Ebenso sind weiterführende Regelungen und Anforderungen für den Bereich des Rettungs- oder Notarztdienstes bei beruflichen Feuerwehren zu prüfen.

Bei diesem Muster-Hygieneplan handelt es sich um eine Handlungsempfehlung, welche nicht den Anspruch auf Vollständigkeit erhebt. Es kann keine Haftung seitens des Bezirksfeuerwehrverbandes Oberbayern und den Autoren übernommen werden.

Besonderer Dank gilt den Kameraden Markus Rieß (Feuerwehr Neuburg) und Dr. med. Alexander Hatz (ÄLRD Region Ingolstadt) für die tatkräftige und fachliche Unterstützung bei der Aus- und Bearbeitung. 

Die Überarbeitung und Ergänzung im Rahmen der Corona-Covid19-Pandemie erfolgte im Mai 2020 durch den Fachbereichsleiter.  

Der Hygieneplan wurde vom Kreisfeuerwehrverband Freising 1:1 übernommen und gilt somit für den Landkreis Freising sinngemäß. 

Quelle: BFV-Obb FB8

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