Die neu erlassene, ab dem 02.09.2021 geltende 14. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung lässt aktuell eine weitere Anpassung der Empfehlungen zum Einsatz- und Übungsdienst zu.
Wir bitten Sie um Beachtung nachfolgender Vorgaben:
- Bei allen Einsätzen und Übungen im Außenbereich entfällt ab sofort die Maskenpflicht.
- Der medizinische Mund-Nasen-Schutz (MNS) ist neuer Maskenstandard. Bei gemeinsamen Fahrten in Einsatzfahrzeugen ist sowohl im Übungs- als auch im Einsatzdienst auf das konsequente Tragen eines MNS zu achten.
- Das Tragen von FFP-2 Masken ist nur noch bei der unmittelbaren Versorgung von Patienten, sowie bei Einsätzen in medizinischen Einrichtungen, Pflege- und Altenheimen empfohlen.
- In geschlossenen Räumen gilt laut aktueller Infektionsschutzmaßnahmenverordnung eine generelle Maskenpflicht. Ausgenommen sind feste Sitz- oder Stehplätze, wenn zuverlässig ein Mindestabstand von 1,5m zu anderen festen Plätzen eingehalten werden kann.
- Die für Feuerwehrhäuser und das FAZ Zolling geltenden Hygienekonzepte von Gemeinden bzw. Landratsamt, und insbesondere der ab einer 7-Tage-Infektionsinzidenz von über 35 geltende 3G-Grundsatz (persönlicher Zugang nur für Geimpfte, Genesene oder aktuell Getestete) sind unverändert zu beachten.