Aktuelle Hinweise zum Einsatz- und Übungsdienst

| Corona

Die neu erlassene, ab dem 02.09.2021 geltende 14. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung lässt aktuell eine weitere Anpassung der Empfehlungen zum Einsatz- und Übungsdienst zu.

Wir bitten Sie um Beachtung nachfolgender Vorgaben:

  1. Bei allen Einsätzen und Übungen im Außenbereich entfällt ab sofort die Maskenpflicht.
  2. Der medizinische Mund-Nasen-Schutz (MNS) ist neuer Maskenstandard. Bei gemeinsamen Fahrten in Einsatzfahrzeugen ist sowohl im Übungs- als auch im Einsatzdienst auf das konsequente Tragen eines MNS zu achten.
  3. Das Tragen von FFP-2 Masken ist nur noch bei der unmittelbaren Versorgung von Patienten, sowie bei Einsätzen in medizinischen Einrichtungen, Pflege- und Altenheimen empfohlen.
  4. In geschlossenen Räumen gilt laut aktueller Infektionsschutzmaßnahmenverordnung eine generelle Maskenpflicht. Ausgenommen sind feste Sitz- oder Stehplätze, wenn zuverlässig ein Mindestabstand von 1,5m zu anderen festen Plätzen eingehalten werden kann.
  5. Die für Feuerwehrhäuser und das FAZ Zolling geltenden Hygienekonzepte von Gemeinden bzw. Landratsamt, und insbesondere der ab einer 7-Tage-Infektionsinzidenz von über 35 geltende 3G-Grundsatz (persönlicher Zugang nur für Geimpfte, Genesene oder aktuell Getestete) sind unverändert zu beachten.
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