2. Corona-Welle - Übungsbetrieb in Stufe 2

| Corona

Aufgrund der aktuellen Corona Entwicklung wurde vom LFV (Landesfeuerwehrverband Bayern e.V.) eine Empfehlung für die Feuerwehren, eine „Ampelregelung“ für den Übungs- und Ausbildungsdienst, wie sie auch von der bayerischen Staatsregierung beschrieben wurde, erstellt.

Jeder Landkreis, jede Feuerwehr kann diese Empfehlung umsetzten, wir haben uns entschlossen täglich mit dem Gesundheitsamt, das tagesaktuelle Geschehen im Landkreis zu beurteilen, unabhängig der 7-Tage-Inzidenz des Landkreises. In Abstimmung mit dem Gesundheitsamt kann der Ausbildungsbetrieb in Stufe 2 (Ampel Grün) gemäß IMS D2-2227-6-1-278 vom 6. Juli 2020 bis auf weiteres durchgeführt werden.
Voraussetzung ist die Einhaltung der vorhandenen Hygienekonzepte.  

Die  „Ampelregelung“ gilt dabei grundsätzlich immer unter der Voraussetzung, dass keine Infektionsfälle in der eigenen Feuerwehr vorhanden sind! In diesem Fall ist der Ausbildungs- und Übungsdienst einzustellen, somit ist keine Teilnahme an der Landkreisausbildung möglich. In einem solchen Fall ist immer die individuelle Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Gesundheitsamt notwendig.

Unabhängig von den folgenden Empfehlungen müssen immer die Vorgaben der bayerischen Staatsregierung beachtet werden.

Wenn die Stufe (Ampelfarbe) geändert wird, oder der Ausbildungs- und Übungsbetrieb eingestellt wird, werden wir Sie gesondert informieren.

Für Fragen steht Ihnen Kreisbrandrat Manfred Danner und der Feuerwehrarzt Prof. Dr. Holger Schmid zur Verfügung.

Unter Einhaltung der Verhaltensmaßregeln hoffen wir, eine größtmöglich lange Einsatzfähigkeit unserer Feuerwehren sicherstellen können.

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