Leistungsabzeichen Wasser

Die Gruppe im Löscheinsatz

Die Leistungsprüfung dient der Vertiefung und dem Erhalt der Kenntnisse der FwDV 3 „Einheiten im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz“. Sie wird im Rahmen der Gruppe (1/8) abgelegt. Die gründliche Ausbildung jedes einzelnen Teilnehmers ist deshalb wichtigste Voraussetzung für die Teilnahme an der Leistungsprüfung.

Die Leistungsprüfung „Die Gruppe im Löscheinsatz“ wird als „nasse“ Übung und  „Einsatz mit Bereitstellung“ durchgeführt. Je nach Variante werden zwei bzw. drei Strahlrohre eingesetzt. Hierbei können sowohl CM-Strahlrohre mit Mundstück als auch vergleichbare Hohlstrahlrohre (eingestellt auf max. 100 Liter/Minute Durchflussmenge) verwendet.

Je nach Örtlichkeit und Ausrüstung der Feuerwehr kann die Leistungsprüfung in drei Varianten durchgeführt werden.

  • Variante I:   Außenangriff – Wasserentnahme aus Hydranten
  • Variante II:   Außenangriff – Wasserentnahme mit Saugleitung
  • Variante III:  Innenangriff – Wasserentnahme aus Hydranten

Jede Feuerwehr entscheidet selbst, welche Variante der Leistungsprüfung abgelegt wird. Die einzelnen Varianten sind gleichwertig.

Die Leistungsprüfung „Die Gruppe im Löscheinsatz“ für die Feuerwehren Bayerns kann nacheinander In den Stufen 1, 2, 3, 4, 5 und 6 abgelegt werden. Die Varianten können hierbei gewechselt werden.

Teilnahmevoraussetzungen:

  • Teilnehmer müssen am Tag der Prüfung das 16. Lebensjahr, Gruppenführer und Maschinist das 18. Lebensjahr vollendet haben
  • Die Variante III (Innenangriff) kann nur von Gruppen mit mind. 4 Atemschutzgeräteträgern, die am Tag der Prüfung eine Tauglichkeitsprüfung nach G26.3 vorweisen können, durchgeführt werden
  • Teilnehmer müssen sich für die Stufe 1 mind. im Basismodul der MTA-Ausbildung befinden
  • Teilnehmer müssen für die Stufe 2 mind. das Basismodul der MTA-Ausbildung abgeschlossen haben
  • Teilnehmer müssen sich für die Stufe 3 innerhalb des Moduls „Ausbildungs- und Übungsdienst“ befinden
  • Maschinist muss für alle Stufen die Ausbildung zum „Maschinisten für TS und LF“ abgeschlossen haben sowie die Fahrerlaubnis für die betreffende Fahrzeugklasse besitzen
  • Gruppenführer soll für alle Stufen die Ausbildung zum „Gruppenführer“ abgeschlossen haben, muss jedoch mind. die MTA-Ausbildung abgeschlossen haben (Truppführer-Qualifikation)

Die aktuell gültige Durchführungsrichtlinie Bayern sowie sämtliche Testfragen und Bewertungsblätter können durch Klicken auf das nebenstehende Bild herunter geladen werden.