Die Voranfrage für einen Prüfungstermin soll so früh wie möglich, spätestens aber 4 Wochen vor dem gewünschten Prüfungstermin erfolgen. Der Termin für die Leistungsprüfung gilt erst als bestätigt, wenn dieser vom Schiedsrichterobmann per Email bestätigt wurde.

An Samstagen werden normalerweise keine Prüfungstermine angenommen. Ausnahmen sind reine Jugendleistungsprüfungen, die jedoch nur Samstagvormittag abgenommen werden, sowie Leistungsprüfungen mit Gruppen von Feuerwehren außerhalb Bayerns.

Der Termin für die Abnahme zur Deutschen Jugendleistungsspange wird vom Kreisjugendwart festgelegt und kann nicht frei gewählt werden. Selbiges gilt für die Abnahme des Atemschutz-Leistungsbewerbes, bei dem die Termine vom Fachbereichsleiter Bewerbe in Zusammenarbeit mit dem Fach-KBM Atemschutz festgelegt werden. 

Auch das Bayerische Jugendleistungsabzeichen wird einmal jährlich gesammelt für den gesamten Landkreis abgenommen. Sollte es Feuerwehren nicht möglich sein, am Sammeltermin teilzunehmen, sind auch Einzelprüfungen möglich. Voraussetzung dafür ist die Teilnahme von mindestens 8 Jugendlichen.