Deutsche Jugendflamme

Die Deutsche Jugendflamme ist ein Ausbildungsnachweis in Form eines Abzeichens für Mitglieder einer Jugendfeuerwehr. Die Deutsche Jugendfeuerwehr gibt einen bundeseinheitlichen Rahmenplan für die Bedingungen, Durchführung und Vergabe vor.

Dieses Programm bietet eine Möglichkeit Jugendlichen Ihre Zeit in der Jugendfeuerwehr interessant, abwechslungsreich und strukturiert zu gestalten. Es  ist somit zugleich Leitfaden für die Angehörigen der Jugendfeuerwehr und Hilfestellung für die Verantwortlichen

In mehreren auf das jeweilige Alter sowie den Kenntnis- und Leistungsstand abgestimmten Stufen werden Jugendliche an die Feuerwehrtätigkeit herangeführt. Die Leistungsspange der Deutschen Jugendfeuerwehr ist Teil dieses Programms. Die Stufe 1 kann der örtliche Jugendfeuerwehrwart selbst abnehmen. Die Stufe 2 muss der Kreisjugendfeuerwehrwart abnehmen. Die Stufe 3 muss von einem Abnahmeberechtigten der DJF abgenommen werden.

Bei den Prüfungen sind Aufgaben aus dem feuerwehrtechnischen Bereich wie aus dem Bereich „Erste-Hilfe“ zu  lösen. Zusätzlich gilt es eine Aufgabe aus dem sportlichen, kulturellen, kreativen, musikalischen oder sozialen Bereich zu meistern. Die Prüfung zur Deutschen Jugendflamme wird im Landkreis Freising alle 2 Jahre im Rahmen des „Jugendleistungsmarsches“ abgenommen.

Aufgaben:

  • Stufe 1: Zusammensetzung eines Notrufs, Anfertigung von 3 Knoten oder Stichen, Durchführung von drei einfachen feuerwehrtechnischen Aufgaben
  • Stufe 2: 4 Aufgaben aus dem Bereich Fahrzeug- und Gerätekunde, 2 Aufgaben aus dem Bereich Technik, 1 Aufgabe aus dem Bereich Sport & Spiel
  • Stufe 3: 1 Aufgabe aus dem Bereich Feuerwehrtechnik, 1 Aufgabe aus dem Bereich „Erste-Hilfe“, 1 Themenarbeit im Bereich „Öffentlichkeitsarbeit“

Teilnahmevoraussetzungen:

  • Für Stufe 1 Feuerwehranwärter/-innen vom vollendeten 12. bis zum 18. Lebensjahr
  • Für Stufe 2 Feuerwehranwärter/-innen vom vollendeten 13. bis zum 18. Lebensjahr und vorhandene Stufe 1
  • Für Stufe 3 Feuerwehranwärter/-innen vom vollendeten 15. bis zum 18. Lebensjahr, und vorhandene Stufe 2, Erste-Hilfe-Kurs (16 (Unterrichtsstunden), erfolgreich erworbene Deutsche Jugendleistungsspange
  • Für jede Stufe vollständig ausgefüllter, mit aktuellem Lichtbild versehener und von der Gemeinde gesiegelter Mitgliedsausweis der Deutschen Jugendfeuerwehr (werden über KJFW ausgegeben!)

Die aktuell gültige Durchführungsrichtlinie sowie die entsprechenden Anlagen zu den Aufgaben und Ausbildungshilfen können hier heruntergeladen werden.