Leistungsabzeichen Hilfeleistungseinsatz

Die Gruppe im Hilfeleistungseinsatz

Die Leistungsprüfung dient der Vertiefung und dem Erhalt der Kenntnisse der FwDV 3 „Einheiten im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz“. Sie wird im Rahmen der Gruppe (1/8) abgelegt. Die gründliche Ausbildung jedes einzelnen Teilnehmers ist deshalb wichtigste Voraussetzung für die Teilnahme an der Leistungsprüfung.

Beim Aufbau A werden in der Regel Stromerzeuger, Hydraulikpumpe, Stativ mit Flutlichtstrahler, Leitungstrommeln usw. außerhalb des Fahrzeugs betrieben. Ist das Fahrzeug technisch vorbereitet, können auch einzelne der vorher genannten Geräte im Fahrzeug betrieben werden, z. B. Stromerzeuger. Beim Aufbau B werden Stromerzeuger, Hydraulikpumpe und Lichtmast im/am Fahrzeug betrieben.

Die Leistungsprüfung „Gruppe im Hilfeleistungseinsatz“ für die Feuerwehren Bayerns kann nacheinander in den Stufen HL 1, HL 2, HL 3, HL 4, HL 5 und HL 6 abgelegt werden. Der Aufbau A und der Aufbau B gelten als gleichwertig.

Teilnahmevoraussetzungen:

  • Teilnehmer müssen das am Tag der Prüfung das 18. Lebensjahr vollendet haben
  • Teilnehmer müssen sich für die Stufe 1 mind. im Basismodul der MTA-Ausbildung befinden
  • Teilnehmer müssen für die Stufe 2 mind. das Basismodul der MTA-Ausbildung abgeschlossen haben
  • Teilnehmer müssen sich für die Stufe 3 innerhalb des Moduls „Ausbildungs- und Übungsdienst“ befinden
  • Maschinist muss für alle Stufen die Ausbildung zum „Maschinisten für TS und LF“ abgeschlossen haben sowie die Fahrerlaubnis für die betreffende Fahrzeugklasse besitzen
  • Gruppenführer soll für alle Stufen die Ausbildung zum „Gruppenführer“ abgeschlossen haben, muss jedoch mind. die MTA-Ausbildung abgeschlossen haben (Truppführer-Qualifikation)

Die aktuell gültige Durchführungsrichtlinie Bayern sowie sämtliche Testfragen und Bewertungsblätter können durch Klicken auf das nebenstehende Bild herunter geladen werden.