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MTA-Basismodul für Quereinsteiger

Teilnehmerkreis:
Feuerwehranwärter, die als Quereinsteiger Feuerwehrdienst leisten möchten.

Mitzubringende Lehrgangsausstattung:

  • Komplette persönliche Schutzausrüstung (Feuerwehrhelm, Schutzanzug, Feuerwehrsicherheitsstiefel, Arbeitshandschuhe, Feuerwehrsicherheitsgurt)
  • Der Witterung angepasste Unterbekleidung
  • Feuerwehrleine DIN 14920
  • Schreibzeug
  • Theoretischer Unterricht findet in Zivilkleidung statt (keine Einsatzkleidung in Unterrichtsräumen) Stundenplan beachten
  • Zu den praktischen Einheiten haben die Kommandanten der entsendenden Feuerwehren ein Löschfahrzeug (min. TSF) bereitzustellen; die Einteilung erfolgt durch den Lehrgangsleiter

Teilnehmeranzahl:
Mind. 7 Teilnehmer, Max. 14 Teilnehmer, bei weniger als 7 Teilnehmern findet der Lehrgang nicht statt.

Lehrgangsdauer:
108 Unterrichtseinheiten (Samstage ganztägig, Wochentage abends)

Lehrgangsziel:
Der Lehrgangsteilnehmer soll durch die Teilnahme an allen Ausbildungsveranstaltungen im Rahmen des Lehrganges die Feuerwehrgrundausbildung erreichen, um bei erfolgreichem Abschluss die Teilnahme an Einsätzen nach Art. 6, 7 BayFwG zu ermöglichen.

Wesentliche Ausbildungsinhalte:

  • Rechtsgrundlagen
  • Brennen und Löschen
  • Fahrzeugkunde
  • Gerätekunde
  • Erste Hilfe
  • PSNV
  • Verhalten im Einsatz
  • Verhalten bei Gefahr
  • Löscheinsatz
  • Sichern gegen Absturz
  • Hilfeleistungseinsatz
  • ABC-Gefahren
  • Alternative Antriebstechniken
  • Sprechfunkausbildung

Prüfung:

  • Der Teilnehmer hat am Ende des Lehrganges bei einer schriftlichen Prüfung mindestens 50 % der möglichen Punkte zu erreichen. Dabei ist je Frage nur eine Antwort richtig.
  • 4 praktische Einzelaufgaben, davon mind. eine Aufgabe den Sprechfunk betreffend. Die weiteren drei Aufgaben werden aus einer Auswahl von 8 Einzelaufgaben durch die Prüfungskommission am Tag der Prüfung ausgewählt. 

Teilnahmebestätigung:
Bei erfolgreichem Abschluss des Lehrgangs wird dem Teilnehmer eine Teilnahmebestätigung ausgehändigt, die Ihn berechtigt am Einsatz nach Art 6 / 7 BayFwG teilzunehmen.

Fehlzeiten:
Fehlzeiten sind grundsätzlich nicht möglich. Jeder Teilnehmer muss an allen Lehrgangstagen teilnehmen. Unterrichte, an denen ein Teilnehmer krankheitsbedingt nicht teilnehmen kann müssen durch die entsendende Feuerwehr selbst, während der Lehrgangszeit nachgeholt werden um eine Teilnahme an der Prüfung zu garantieren. Bei mehr als 15 fehlenden Unterrichtseinheiten muss der Lehrgang abgebrochen werden. 


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